Wichtiges Merkblatt für Hoteliers: Bundesmeldegesetz – Vorschriften und Änderungen

Neue Vorschriften und Regelungen verlangen oft Änderungen in den Arbeitsabläufen eines Betriebes. Deshalb ist es wichtig, sich umfassend zu informieren, um Fehler vorab zu vermeiden. Mit dem Bundesmeldegesetz kommen auch Änderungen auf die Hotelbranche zu.

Seit 1. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Damit die Hotelbetriebe gut informiert und vorbereitet sind, hat der Hotelverband IHA die wichtigsten Informationen für die Branche zusammengefasst. Hier ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Regelungen und Änderungen.

Check-in-Prozess deutlich komfortabler

Obwohl einige Hotels ihren Gästen eine vollständig elektronische Abwicklung des gesamten Check-in-Prozesses anbieten, verlangt die gesetzeskonforme Variante in jedem Fall eine eigenhändige Unterschrift des Hotelgastes. Allerdings bietet das neue Bundesmeldegesetz eine deutliche Erleichterung für die Hotelbranche. Denn sobald die Daten des Gastes vorliegen, ist es nun erlaubt, den besonderen Hotelmeldeschein schon vorab auszufüllen. Dadurch verkürzt sich der Ablauf deutlich und wird für Gäste und Servicepersonal wesentlich komfortabler.

Neues für internationale Gäste

Die aufzunehmenden Daten auf dem besonderen Meldeschein sind weitgehend bekannt. Doch bei internationalen Gästen ist laut IHA auch die Seriennummer des gültigen Reisepasses oder der Passersatzpapiere zu vermerken.

Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeitrag

Auf landesrechtlicher Ebene ist es möglich, dass besondere Daten aufzunehmen sind. Dies soll notwendig sein, wenn Kurtaxen oder Fremdenverkehrsbeiträge berechnet werden müssen. Einige Bundesländer stellen ein festes Muster für die besonderen Meldescheine bereit, das dann zu verwenden ist.

Meldepflicht bei längeren Aufenthalten

Wohnen Gäste mit inländischem Wohnsitz länger als sechs Monate in dem Hotel, müssen sich diese bei der Meldebehörde ordnungsgemäß anmelden. Dazu benötigen sie eine entsprechende Bescheinigung des Hotels.

Gäste ohne festen Wohnsitz im Land müssen sich schon nach drei Monaten bei der Meldebehörde anmelden.

Sollten die Meldevorschriften inklusive persönlicher Unterschrift nicht eingehalten werden, drohe ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, so der IHA.

Aufbewahrungsfristen für besondere Meldescheine

Jeder Hotelbetrieb ist nach Angaben des IHA verpflichtet, die besonderen Meldescheine seiner Gäste ein Jahr lang aufzubewahren. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der Anreise. Die Dokumente müssen sicher verwahrt werden, ohne Zugriffsmöglichkeit durch Dritte. Nach Ablauf des Jahres hat der Hotelbetrieb drei Monate Zeit, um die Dokumente zu vernichten.

Genauere Informationen zu Ausnahmen und weiteren Vorschriften stehen im umfangreichen Faltblatt als PDF zum Download bereit.

Quelle: www.iha-service.de

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