Datensicherheit ist ein großes Thema, das in der Hotellerie eine besondere Rolle spielt. Jeder Hotelgast muss beim Check-in persönliche Daten preisgeben. Aber welche dieser Daten letztendlich nur für Marketing & Co verwendet werden, ist den Gästen kaum bewusst.
Jeder Hotelbesuch bedeutet für den Gast das Preisgeben unzähliger persönlicher Daten. Doch welche dieser Daten sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu erheben und welche nutzen die Hotels für Marketingzwecke?
Erste Daten am Check-in
Jedes Hotel ist verpflichtet, bei Ankunft der Gäste deren Daten aufzunehmen. Es besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz. Aus diesem Grunde füllen die Hotelgäste einen Anmeldeschein aus, in dem alle Informationen zum Gast und dessen Aufenthalt gelistet sind. Dazu zählen die persönlichen Daten wie z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Ausweis- oder Passnummer, Nationalität etc. Außerdem werden auf dem Schein auch die Ankunft und die voraussichtliche Abreise vermerkt. Ebenfalls sind Mitreisende aufzuführen.
Alle Daten, die darüber hinaus erhoben werden, sind nicht vom Gesetzgeber verlangt.
Interessante Daten für den Hotelier
Einige Hotels beschäftigen sich schon vor dem Aufenthalt mit den Gewohnheiten ihrer Gäste. Mit Hilfe spezieller Tools finden sie deren Profile in sozialen Netzwerken und informieren sich vorab. Während des Aufenthaltes werden dann oft unzählige weitere Daten der Gäste registriert. Dazu können Ess- und Schlafgewohnheiten zählen oder auch die Nutzung der Wellnessangebote.
Gästeprofile für verbesserten Service
Für die Hoteliers sind diese Daten sehr wichtig. Auf diese Weise können sie ihren Service optimieren und ganz auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Gäste abstimmen. Dadurch steigt die Kundenzufriedenheit, und beide Seiten profitieren.
Allerdings bedarf es einer Zustimmung der Gäste, sofern personenbezogene Daten über die Dauer des Aufenthaltes hinaus gespeichert werden sollen. Bestes Beispiel ist in diesem Fall das Abfragen der E-Mail-Adresse, die später für das Versenden eines Newsletters verwendet wird. Dafür ist das Einverständnis des Gastes einzuholen.
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wer stellt sicher, dass die Daten nicht missbraucht werden um die Identität zu stehlen. wer prüft ob z.B. Booking.com überhaupt sichere Formulare hat und nach deutschem Datenschutz arbeitet?