Warum Schwarzgeld in der Gastronomie nicht zu verharmlosen ist

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist nicht nur in der Gastronomie ausschlaggebend für den geschäftlichen Erfolg. Wer hier nachlässig ist, könnte große Probleme mit den Finanzbehörden bekommen.

Oft scheuen sich Gastronomen vor der umfangreichen Abrechnung, müssen diese aber akribisch erledigen, um spätere Probleme mit Finanzamt & Co. zu vermeiden. Entsprechende Kassensysteme können die unangenehme Aufgabe deutlich einfacher gestalten.

Schwarzgeld ist kein Kavaliersdelikt!

Alle steuerbaren Einnahmen, die dem Finanzamt vorenthalten werden, sind rein rechtlich betrachtet, Schwarzgelder. Die Behörden gehen in jedem Fall von Vorsatz aus. Dies bedeutet empfindliche Strafen für die Beschuldigten. Wie aktuell die Thematik tatsächlich ist, zeigen die geschätzten Zahlen, von denen die Experten ausgehen. Etwa 30 Prozent aller Einnahmen sollen demzufolge nicht ordnungsgemäß verbucht werden. Das bedeutet, dass den Finanzbehörden Jahr für Jahr große Summen verloren gehen, da diese nicht gesetzeskonform versteuert werden. Um dem entgegenzuwirken, wurden bereits neue Regelungen erlassen. So soll das neue Kassengesetz verhindern, dass spezielle Kassenmodelle Schlupflöcher für den Betrug offen lassen. Dieses gewährt den Gastronomen eine Übergangsfrist bis 2023. Danach sind sie verpflichtet, ein Kassensystem zu nutzen, das die zertifizierten Sicherheitsrichtlinien zu 100 Prozent umsetzt.

Mit diesen speziellen Kassensystemen sind alle protokollierten Einnahmen nachträglich nicht mehr änderbar. Auch das Löschen wird unmöglich gemacht. Nach Schätzungen von Experten verliert der Staat jährlich etwa 10 Milliarden Euro an Steuereinnahmen durch gezielte Steuerhinterziehung. Ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser gigantischen Summe soll durch die Gastronomie entstehen.

Fakt ist, dass die Finanzbehörden jederzeit berechtigt sind, Kassensysteme und Buchführung zu überprüfen. Sollten Ungereimtheiten auftreten, drohen beträchtliche Strafen. Dabei kann es sich um hohe Nachzahlungen oder schlimmstenfalls sogar mehrjährige Haftstrafen handeln. Eine Betriebsprüfung kann jederzeit unangekündigt stattfinden. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Betreiber des Gastronomiebetriebes vor Ort ist. Seine Mitarbeiter sind verpflichtet, Einblick in sämtliche Unterlagen zu gewähren.

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