Überbrückungshilfe 3: Förderung der Digitalisierung in der Gastronomie

Viele Gastronomen leiden unter den Folgen des Lockdowns. Keine Kunden, keine Einnahmen. Der Staat möchte nun die Gastronomen erneut unterstützen. Mit der Überbrückungshilfe 3 fördert er die Digitalisierung in Restaurants.

Die Pandemie hat einen enormen Digitalisierungsschub in der Gastronomie ausgelöst. Nicht nur die Kontaktdaten der Kunden können mit einem QR-Code leichter aufgenommen werden, denn auch Reservierungen können online getätigt werden. Auch die digitalen Speisekarten und die bargeldlose Zahlung tragen zu Einhaltung und Umsetzung der Hygieneschutzkonzepte bei. Nun soll die Digitalisierung vom Staat unterstützt werden. Restaurants sollen zukünftig für die Umsetzung aller digitalen Projekte, die für den Schutz der Gäste und dem Personal beitragen bis zu 20.000 Euro bzw. bis zu 100% Erstattung der Investitionen von der Überbrückungshilfe erhalten.

Wer darf die Überbrückungshilfe 3 beantragen?

Restaurants, die von November 2020 bis Juni 2021 in mindestens einem der Monate 30% weniger Umsatz im Vergleich zu 2019 gemacht haben, können von der Überbrückungshilfe profitieren. Außerdem darf man für diese Monate Überbrückungshilfe 2 noch nicht erhalten haben. Das Unternehmen muss vor dem 01.05.2020 gegründet worden sein und den Sitz in Deutschland haben, um den Antrag stellen zu können. Der Antrag für die Überbrückungshilfe 3 kann nur noch bis zum 31.10.2021 über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden

Was wird erstattet?

  • Einrichtung eines Online-Shops und Aktualisierung der Homepage
  • Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
  • EDV-Geräte zur Bestellungsaufnahme und kontaktlosen Zahlungen
  • Ausbau WLAN und Glasfaseranschluss
  • Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, E-Mail-Marketing)
  • Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
  • Digitalisierung von Speisekarten
  • Hotellerie: Anschaffung von Hard- und Software (auch Flatscreens) für digitale Gästemappen, Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote
  • QR-Code Gästeregistrierung und mobiles Bestellen
  • Küchenmonitore und Bestellungsanzeigen

Für weitere Informationen stehen die Seite des Bundesministeriums sowie auf die Seite Leaf-Systems zur Verfügung.

Bildurheber: Konstantin Evdokimov

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