Muss ich mein Trinkgeld mit den Kollegen teilen?

Wenn es ums Trinkgeld geht, gibt es in den meisten Gastronomiebetrieben interne Verabredungen. Doch wie genau sieht das Ganze arbeitsrechtlich aus? Sind Kellner dazu verpflichtet, ihr Trinkgeld mit ihren Kollegen zu teilen?

Gemeinsame Trinkgeldkasse für das ganze Personal scheint in der Gastronomie durchaus üblich zu sein. Aber nicht jeder Angestellte findet dies gut, schließlich hat der Gast das Trinkgeld an ihn persönlich gegeben.

Ja zum gemeinschaftlichen Trinkgeld

Gäste geben Trinkgeld, wenn sie mit der Leistung ihrer Servicekraft zufrieden sind. Dieses Extra zum Lohn ist für die Beschäftigten in der Gastronomie absolut unverzichtbar, da die Löhne nicht gerade astronomisch sind. Doch in vielen Gastronomiebetrieben wird das Trinkgeld jedes einzelnen am Ende des Tages eingesammelt und in einen gemeinsamen Topf geworfen. Anschließend wird es unter allen Kollegen gleichmäßig verteilt.

Oft wird so argumentiert, dass beispielsweise das Küchenpersonal keine Chance hat, ein Trinkgeld zu verdienen. Obwohl deren Arbeit die Grundlage für den guten Service der Kellner und Kellnerinnen bildet, haben sie keinerlei direkten Kontakt zum Gast. Somit ist es unmöglich für sie, eine Beziehung zu ihm aufzubauen und selbst in den Genuss eines Trinkgeldes zu kommen. Aus diesem Grunde haben viele Chefs intern festgelegt, dass das gesamte Trinkgeld gerecht unter allen Angestellten aufgeteilt wird.

Darf der Chef gemeinschaftliches Trinkgeld festlegen?

Gegen diese gemeinschaftliche Aufteilung spricht vor allem das Arbeitsrecht. Es sagt eindeutig, dass keine Servicekraft verpflichtet ist, ihr selbst verdientes Trinkgeld in eine gemeinschaftliche Trinkgeldkasse zu geben. Was selbst eingenommen wird, steht dem Kellner selbst zu. Dies belegt ein Urteil, das bereits 2010 in Rheinland-Pfalz gesprochen wurde.

Ein weiterer Grund dagegen ist sicher auch die Absicht des Gastes, die Arbeit seiner Servicekraft entsprechend zu honorieren. Dabei belohnt dieser die aufmerksame Bedienung und die schnelle, gute Arbeit derselben. Gelingt es dem Kellner, eine entsprechende Bindung zum Gast herzustellen, zeigt sich dieser oftmals großzügiger.

Dass trotz der arbeitsrechtlichen Gegebenheiten in den meisten Gastronomiebetrieben gerecht geteilt wird, liegt sicher auch an der Kollegialität der einzelnen Mitarbeiter untereinander. Chefs versuchen mit dieser Maßnahme Missstimmungen innerhalb des Betriebes zu vermeiden und stoßen bezüglich des Trinkgeldes nur selten auf Widerspruch.

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