Das Urteil ist rechtskräftig. Laut Finanzgericht Münster darf das Finanzamt die Einnahmen eines Gastrobetriebs schätzen, wenn sich diese nicht eindeutig nachweisen lassen. Das ermöglicht es, die Besteuerungsgrundlage zu erhöhen und das sehr zum Ärger der betroffenen Betriebe.
