Das Umkleiden wird in vielen Arbeitsstätten nicht vergütet. Die Rechtsprechung hat klare Richtlinien festgelegt, aus denen eindeutig hervorgeht, wann die Umkleidezeit auch als bezahlte Arbeitszeit angerechnet werden muss.
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Das Umkleiden wird in vielen Arbeitsstätten nicht vergütet. Die Rechtsprechung hat klare Richtlinien festgelegt, aus denen eindeutig hervorgeht, wann die Umkleidezeit auch als bezahlte Arbeitszeit angerechnet werden muss.