Die meisten Beschäftigten im Gastgewerbe besitzen nur befristete Verträge für die Saison. Sobald diese jedoch beendet ist, müssen sie Arbeitslosengeld beantragen. Eine Lohnausgleichszahlung wie in der Baubranche bereits üblich, könnte dies ändern.
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Die meisten Beschäftigten im Gastgewerbe besitzen nur befristete Verträge für die Saison. Sobald diese jedoch beendet ist, müssen sie Arbeitslosengeld beantragen. Eine Lohnausgleichszahlung wie in der Baubranche bereits üblich, könnte dies ändern.