So funktioniert Jugendschutz in der Gastronomie

Das Thema Jugendschutz erfährt in der Gastronomie zweierlei Bedeutung. Hier geht es um jugendliche Beschäftigte ebenso wie um minderjährige Gäste. Die gesetzlichen Vorgaben sind dabei unbedingt einzuhalten.

Wer den Jugendschutz in der Gastronomie vernachlässigt, kann mit hohen Geldstrafen zur Kasse gebeten werden. Es geht hierbei um die geltenden Vorgaben für jugendliches Personal und minderjährige Gäste.

Konsequente Einhaltung der Gesetze

Jugendschutz spielt in der Gastronomie eine doppelte Rolle. Einerseits müssen die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf minderjährige Gäste strikt eingehalten werden. Andererseits geht es um die eigenen Angestellten, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben. Hier gelten besondere Vorgaben aus dem Arbeitsrecht. Die konsequente Einhaltung ist zwingend notwendig. Im Falle der Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder.
Minderjährige Gäste müssen dem Jugendschutzgesetz entsprechend behandelt werden. Das heißt, dass hier vor allem strenge Vorgaben in Bezug auf den Alkoholausschank bestehen. In jedem Gastronomiebetrieb muss es einen Aushang geben, in dem die konkreten gesetzlichen Vorgaben nachgelesen werden können. Hier ist festgelegt, dass sich Jugendliche ab 16 Jahren maximal bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungs- oder Sorgeberechtigten in Gastronomiebetrieben aufhalten dürfen. Starke alkoholische Getränke (destillierte Alkoholika) sind tabu für die jungen Gäste. Sie dürfen Bier, Wein, Schaumweine, leichte Mischgetränke konsumieren. Selbstverständlich sollten Ausweiskontrollen das genaue Alter der Gäste überprüfen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben aus dem Jugendschutzgesetz können empfindliche Strafen verhängt werden.

Jugendliche Arbeitnehmer sind im Arbeitsschutzgesetz gesondert berücksichtigt. Hier wird außerdem zwischen unter 16-Jährigen und unter 18-Jährigen unterschieden. Vor allem die Arbeits- und Pausenzeiten sind hier unbedingt zu beachten. Die Jugendlichen dürfen maximal 5 Tage pro Woche arbeiten, wobei die wöchentliche Arbeitszeit die 40 Stunden nicht überschreiten darf. Selbstverständlich gilt die Berufsschulzeit für die Auszubildenden ebenfalls als Arbeitszeit. Während normalerweise ein Arbeitstag nicht länger als 8 Stunden dauern darf, gilt in der Gastronomie eine Ausnahmeregelung. Hier gilt im Schichtbetrieb eine maximale Arbeitszeit von 11 Stunden. Außerdem ist die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen erlaubt, wenn ein entsprechender arbeitsfreier Ausgleich geschaffen wird.

Ein weiterer Schwerpunkt sind die einzuhaltenden Ruhepausen. Wer als jugendlicher Arbeitnehmer länger als sechs Stunden arbeitet, muss eine Stunde Pause machen. Bei Nachtarbeit gelten ebenfalls strenge Vorschriften. Unter 16-Jährige dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr eingesetzt werden. Wer über 16 Jahre alt ist, darf bis 22 Uhr arbeiten, in gastronomischen Schichtbetrieben bis 23 Uhr.

Bildurheber: Cytonn Photography

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert