Portal über die Bettensteuer für Hoteliers und Gäste eröffnet

Um leere Stadtkassen schnell zu füllen, greifen immer mehr Gemeinden in Deutschland auf die Bettensteuer zurück. Diese gilt ausschließlich für private Übernachtungen, berufliche Aufenthalte sind davon ausgeschlossen. Noch fällt es schwer, einen Überblick zu behalten, denn die Bettensteuer ist bundesweit nicht einheitlich geregelt.

Eine Übernachtung in Bremerhaven kostet in einer Pension 1 Euro Aufpreis, in einem einfachen Hotel bis 3 Sterne 2 Euro und in erstklassigen Hotels 3 Euro Aufpreis. In Berlin ist die Rechnung einfacher. Auf jede Übernachtung ohne Frühstück oder zusätzliche Leistungen werden 5 Prozent Steuern aufgeschlagen. Nicht leicht, da den Überblick über den tatsächlichen Übernachtungspreis zu behalten. Schuld ist die Bettensteuer. Die richtet sich nach bestimmten Kriterien, die jede Stadt selbst bestimmen kann. Das Ergebnis ist unübersichtlich und zwar für Hoteliers und Gäste gleichermaßen. Erstere haben die Steuern nicht erhoben, müssen diese aber eintreiben. Das spült Geld in die leeren Gemeindekassen und ist doch ein ständiges Ärgernis.

Keine Vermietung, trotzdem fallen Steuern an

Selbst für leere Zimmer fallen Steuern an. Die haben Gäste dann zu entrichten, wenn sie ihren Aufenthalt kurzfristig absagen. Ob alle Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden prüft das Steueramt der Stadt. Damit diese immer alle Unterlagen beisammen haben, muss der Hotelier für jeden Hotelgast gesondert eine Bestätigung ausfüllen. Sammelbestätigungen sind in den meisten Fällen nicht zugelassen.

Geschäftsreisende sind von Bettensteuer befreit

Dabei gibt es natürlich auch Ausnahmen, die in erster Linie beruflicher Natur sind. Übernachtungen, die geschäftlich stattfinden, sind von der Steuer befreit. Auch darüber haben Hoteliers eine Bescheinigung auszufüllen. Hierbei reicht es nicht, vom Gast einfach den Grund des Aufenthalts zu erfahren. Es sind Nachweise erforderlich, die den beruflichen Aufenthalt belegen. Das können Buchungen des Arbeitgebers sein, Akkreditierungen für Seminare, Messen und Kongresse oder Arbeitgeberbescheinigungen. Selbstständige, die sich beruflich in der jeweiligen Stadt aufhalten und dort auch übernachten müssen eine Eigenbescheinigung ausfüllen. Entsprechende Vordrucke finden sich direkt im Portal unter www.bettensteuer.de. Jede Bescheinigung gilt ausschließlich für einen Aufenthalt. Übernachtet ein Hotelgast öfters im Monat im selben Hotel, so hat er für jeden einzelnen Aufenthalt eine Bescheinigung auszufüllen. Diese sind zehn Jahre lang zu archivieren.

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