Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Arbeitgeber, die Beschäftigung in ihrem Betrieb attraktiver zu gestalten. Dazu zählt auch die Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses, die sich sogar für beide Seiten positiv auswirken kann.
Der Fachkräftemangel hat dafür gesorgt, dass Arbeitgeber immer stärker um die Gunst neuer Arbeitnehmer buhlen müssen. Mittlerweile werden hohe Summen als Wechselprämien gezahlt. Vor allem aber zeigen Extrazuwendungen wie ein Fahrtkostenzuschuss Wirkung.
Fahrtkostenzuschuss als freiwillige Zahlung
Wird ein Fahrtkostenzuschuss gewährt, so ist dies eine freiwillige Zuwendung durch den Arbeitgeber. Kein Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine derartige Leistung. Dieser Zuschuss gilt für den täglichen Arbeitsweg, den die Beschäftigten zurücklegen müssen. Wer aber auf Dienstreise geht, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten.
Der gewährte Fahrtkostenzuschuss rechnet sich für beide Seiten. Er wird pauschal mit 15 Prozent versteuert, ist aber von den Sozialabgaben befreit. So bleibt dem Arbeitnehmer ein größerer Nettobetrag nach Abzug aller Steuern. Wer mit einer normalen Gehaltserhöhung vergleicht, wird schnell feststellen, dass durch den Abzug von Steuern und Sozialabgaben weitaus weniger übrig bleibt. Auch der Arbeitgeber wird bei Zahlung einer Fahrtkostenpauschale an Stelle einer Gehaltserhöhung deutlich weniger belastet.
Vergleich mit Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale kann im Gegensatz zum Fahrtkostenzuschuss erst mit der alljährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie entlastet Besserverdienende deutlich stärker. Wer nur ein geringes Gehalt verdient und unterhalb der Freibetragsgrenzen bleibt, erzielt durch die Pendlerpauschale keinen Effekt. Der Fahrtkostenzuschuss würde sich aber im monatlichen Entgelt bemerkbar machen.
Außerdem dauert es, bis die Arbeitnehmer von der Pendlerpauschale profitieren könnten. Denn erst nach Bearbeitung der Unterlagen wird das Geld durch die Finanzämter angewiesen. Das Ganze erfolgt nur einmal im Jahr, während der Zuschuss vom Arbeitgeber monatlich gezahlt wird.
Selbst für Minijobber und Azubis ist ein Fahrtkostenzuschuss interessant. Da dieser keine steuerlichen Auswirkungen auf den Monatslohn hat und gleichzeitig abgabenfrei ist, kann auch die Minijobobergrenze mit dem Betrag überschritten werden. Dies ist absolut gesetzeskonform.
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