LMIV-Verstöße: Kontrollen und Strafen im Ernstfall

Die konsequente Umsetzung der Lebensmittelverordnung (LMIV) ist die Basis für ein verantwortungsvolles Arbeiten in der Gastronomie. Regelmäßige Kontrollen wirken Verstößen entgegen und gewährleisten einen gleichmäßig hohen Qualitätsstandard.

In der LMIV sind zahlreiche Regeln und Pflichten unter anderem für Gastronomie und Hotellerie hinterlegt. Dazu zählt auch die Pflicht, die Hauptallergene bei loser Ware genau zu kennzeichnen. Die Umsetzung der Verordnung wird durch entsprechende Kontrollen überwacht.

LMIV: Kennzeichnungspflicht für die Hauptallergene

Für Gastronomen und Hoteliers gibt es viele Dinge zu beachten, die in der Lebensmittelverordnung aufgeführt sind. In der LMIV sind verschiedene Pflichten hinterlegt, die zwingend umgesetzt werden müssen. Die Kontrolle der Umsetzung übernimmt beispielsweise in Österreich das Marktamt, das regelmäßig in Gastronomiebetrieben und Hotels vorbeischaut. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die Kennzeichnungspflicht für die 14 Hauptallergene, die vor allem bei loser Ware beachtet werden muss. Die entsprechenden Informationen müssen für die Gäste stets verfügbar und einsehbar sein.
Am Beispiel Wien wird deutlich, wie intensiv die Umsetzung der Verordnung überprüft wird. Denn in dieser Stadt finden jährlich etwa 13.000 Kontrollen durch das zuständige Marktamt statt.

Regelmäßigkeit der Kontrollen

Das Wiener Marktamt kontrolliert Gastronomiebetriebe alle zwei Jahre. Bei Großküchen ist die Frequenz etwas niedriger. Dort wird jedes Jahr kontrolliert. Verschiedene Faktoren haben Auswirkungen auf die normale Prüffrequenz. Diese kann sich verkürzen, je nachdem, wie viele Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind, wie viele Speisen angeboten werden und welche Zielgruppe angesprochen wird. Handelt es sich um Kinder oder Pensionäre, wird häufiger geprüft als in einem normalen Restaurant. Auch die Ergebnisse der letzten Prüfungen beeinflussen die Prüffrequenz. Wer also bislang sehr gute Ergebnisse vorweisen kann und stets gut mit dem Marktamt zusammengearbeitet hat, wird seltener geprüft als andere Betriebe.
Alle Kontrollen finden unangemeldet statt. Die Kontrolleure weisen sich dabei als Mitarbeiter des Marktamtes aus.

Maßnahmen bei festgestellten Mängeln

Die Maßnahmen bei Verstößen können unterschiedlich ausfallen. Entscheidend ist dabei natürlich die Schwere des Verstoßes. Bei kleineren Mängeln gewährt das Marktamt üblicherweise eine Nachfrist zur Behebung. Die Mängel sind auf dem ausgehändigten Kontrollbericht genau aufgeführt.
Bei größeren Verstößen droht eine Anzeige mit Geldstrafe. Diese Geldstrafen können je nach Art des Verstoßes empfindlich hoch ausfallen.

Bildurheber: NewAfrica

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