Wer eine Kasse in seinem Unternehmen hat, für den besteht eine Kassenbuch-Pflicht. In der Gastronomie ist das Kassenbuch daher unerlässlich. Hier ist größte Genauigkeit gefragt. Denn Fehler können schwere Folgen nach sich ziehen.
In der Gastronomie basiert alles auf einem gut funktionierenden Kassensystem. Viele Bargeldbewegungen müssen genau erfasst und einmal am Tag im Kassenbuch verzeichnet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bargeldbewegungen genau erfassen
Jeder Gastronomiebetrieb verfügt über eine Kasse, die täglich genau abgerechnet werden muss. Hier ist das Führen eines Kassenbuchs gesetzlich vorgeschrieben und muss sehr akribisch erledigt werden. Dieses Kassenbuch muss einmal pro Tag gewissenhaft ausgefüllt werden. Es werden sämtliche Bargeldbewegungen genau eingetragen. Gleichzeitig muss jede einzelne davon mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden.
Durch die lückenlose Kassenbuchführung dank Kassenbuch-Pflicht sollen Unregelmäßigkeiten in der Erfassung verhindert werden. Gleichzeitig soll das Unterschlagen von Bargeldbeträgen und die damit verbundene Steuerhinterziehung verhindert werden. Wer sich nicht an die gesetzlichen Auflagen hält und im Rahmen einer Betriebsprüfung dabei erwischt wird, hat Steuernachzahlungen und in den meisten Fällen auch ein Strafverfahren zu befürchten. Die sogenannte Kassennachschau kann jederzeit vom Finanzamt vorgenommen werden.
Führen eines Kassenbuchs
In einem Kassenbuch sind alle Bargeldbewegungen genau aufzulisten. Diese müssen in chronologischer Reihenfolge mit Datum, Betrag und Währung aufgelistet sein. Jede dieser Bewegungen muss mit einem Beleg hinterlegt werden. Diese Belege sind mit fortlaufenden Nummern zu kennzeichnen. Es muss einen Buchungstext geben, und auch die Umsatzsteuer muss in Prozent und als Betrag ausgewiesen werden. Außerdem ist der aktuelle Kassenbestand schriftlich zu dokumentieren. Kassenbücher inklusive Belege und Kassenendbons sind zehn Jahre aufzubewahren. Hier macht es Sinn, auch die Preislisten und Speisekarten aufzubewahren.
In der Gastronomie ist der Kassenbestand am Ende des Tages auf einem Kassenzählprotokoll festzuhalten. Hier werden alle Scheine und Münzen genau aufgelistet und der Endbetrag mit dem im Kassenbuch vermerkten Soll-Bestand verglichen.
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