Insekten im Hotelzimmer: Wann erhält der Gast Schadensersatz?

Eine bestimmte Menge Insekten auf dem Hotelzimmer oder innerhalb der Hotelanlage stellt bei Reisen ins Ausland nicht zwingend einen Reisemangel dar. Wann es allerdings zu viele Krabbeltiere werden, darüber müssen immer wieder deutsche Gerichte entscheiden, oft zum Leidwesen der Reiseveranstalter.

10 kleine Ameisen am Kopfende des Hotelbettes stellen bei einer Reise auf die Kanaren noch keinen Reisemangel dar und müssen von den Urlaubern als landestypische Erscheinung durchaus hingenommen werden. Eine ganze Ameisenstraße allerdings, die aufgrund von Verunreinigungen im Hotelzimmer oder Baumängel entstehen stellen durchaus einen Mangel dar und ermöglichen es Hotelgästen, zumindest einen Teil des Reisepreises zurückzuverlangen. Dazu müssen Urlauber sich allerdings direkt an den Reiseveranstalter wenden und oftmals geht solch eine Entscheidung nicht ohne ein Gerichtsurteil vonstatten. Die Höhe der Reisepreisminderung hängt dann allerdings stark vom Einzelfall ab und bewegt sich in der Regel zwischen fünf und 25 Prozent.

Viel Lärm um fast nichts

Was viele Hotelbetreiber dabei immer wieder fasziniert: Auch in Deutschland treffen Bewohner mitunter auf Schaben im Keller und Spinnen im Schlafzimmer. Doch kaum sind sie im Reiseland angekommen, gehen sie akribisch auf die Suche nach Krabbeltieren, um daraus eine Mängelliste erstellen zu können. Dabei können Hoteliers mitunter kaum verhindern, dass Insekten ihre Herberge unsicher machen, schließlich gehören sie zur dortigen Natur dazu. In Griechenland zum Beispiel zirpen Zikaden und zwar den größten Teil des Tages. Dagegen können Hotelbetreiber herzlich wenig unternehmen. Statt sich also aufzuregen sollten Urlauber sie als örtliche Besonderheit hinnehmen und sie in ihr Urlaubserlebnis integrieren, statt darüber Buch zu führen, wann welche Grille zirpt, raten Tourismusexperten.

Für einen Kläger hat sich die Buchführung trotzdem gelohnt. Der fühlte sich nämlich so sehr gestört vom täglichen Zirpkonzert, dass er gleich 50 Prozent des Reisepreises zurückverlagte, da er sich dadurch nicht erholen konnte. Letztendlich bekam er aus Kulanz vom Reiseveranstalter 150 Euro zurückgezahlt. Ob sich dafür die Aufregung gelohnt hat, das darf dann wohl jeder selbst entscheiden.

Bildurheber: cherkas / 123RF Standard-Bild

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