Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss in Sachen Hygiene besonders gut geschult sein. Die Gastronomie ist diesbezüglich ein besonders sensibler Bereich. Für die Arbeit in dieser Branche sind einige Nachweise nötig, darunter ein Gesundheitszeugnis.
Ein gültiges Gesundheitszeugnis ist ein Muss für alle Beschäftigten, die mit Lebensmitteln arbeiten. In der Gastronomie ist es unverzichtbar, um den nötigen hohen Hygienestandard zu gewährleisten. Zur Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses gibt es seit einiger Zeit neue Voraussetzungen.
Schulung statt Untersuchung
Wer sich einen Job in der Gastronomie sucht, muss ein Gesundheitszeugnis vorweisen. Noch vor einigen Jahren ging die Ausstellung dieses Dokumentes mit einer umfassenden Untersuchung beim Amtsarzt im Gesundheitsamt einher. Dort wurde die betreffende Person auf ansteckende Krankheiten untersucht, die sich bei der Arbeit mit Lebensmitteln auf andere übertragen könnten. Es wurden umfangreiche Tests vorgenommen, die dieses ausschließen sollten. Erst danach wurde das Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt ausgestellt.
Seit 2001 hat eine intensive Schulung die amtsärztliche Untersuchung ersetzt. Das damals eingeführte Infektionsschutzgesetz verlangt stattdessen nun eine Erstbelehrung, die direkt vom Gesundheitsamt oder anderen autorisierten Personen durchgeführt werden kann. Die Konsultation eines Arztes ist nicht mehr notwendig. Diese Belehrung schult zu Hygienemaßnahmen im täglichen Umgang mit Lebensmitteln und wird von vielen weiterhin als Gesundheitszeugnis bezeichnet.
Erklärung zu Gesundheitszustand
Statt der Untersuchung verlangt die Erstbelehrung eine Erklärung darüber, dass keine meldepflichtigen Infektionskrankheiten vorhanden sind. Außerdem wird darüber aufgeklärt, dass ein Verschweigen zu einem Tätigkeitsverbot führen kann. Es reicht hier schon der Verdachtsfall der Erkrankung aus. Beispiele für derartige Krankheiten sind Cholera, Typhus, infektiöse Gastroenteritis, Shigellose und Salmonellose.
Ein Gesundheitszeugnis benötigen nicht nur die Mitarbeiter in der Gastronomie. Jeder Beschäftigte, der direkten Umgang mit Lebensmitteln hat, muss einen solchen Nachweis erbringen. Dazu zählen auch die Mitarbeiter der lebensmittelverarbeitenden Industrie, Beschäftigte in bestimmten Bereichen der Supermärkte, Küchenpersonal usw.
Um den Erstbelehrungsschein zu bekommen, muss im Vorfeld ein Termin beim zuständigen Gesundheitsamt vereinbart werden. Denn diese Belehrungen werden meist nur als Gruppenveranstaltungen durchgeführt, sodass etwas zeitlicher Vorlauf unbedingt eingeplant werden muss. Das Dokument ist dauerhaft gültig, es sei denn, der Arbeitgeber wird gewechselt oder eine längere Unterbrechung der Tätigkeit mit Lebensmitteln liegt vor. Dann muss es erneuert werden. Wer beim gleichen Arbeitgeber bleibt, sollte alle zwei Jahre neu belehrt werden. Dies kann durch den Arbeitgeber erfolgen, muss aber zwingend dokumentiert werden.
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