GEMA-Gebühren in der Gastronomie

Um ein angenehmes Ambiente zu schaffen und die Gäste zum längeren Verweilen zu animieren, setzen die meisten Gastronomiebetriebe auf Musik. Hier kommt die GEMA ins Spiel, die sich für die Rechte von Musikern, Komponisten und Produzenten einsetzt.

Sobald Betreiber von Gastronomiebetrieben Musik abspielen, wird eine Gebühr fällig. Diese deckt den Lizenzvertrag ab, der mit der GEMA geschlossen wird. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte sorgt dafür, dass Musiker und Komponisten für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden.

Aufgabe der GEMA

Die GEMA ist als Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte bekannt. Sie kümmert sich um die Rechte von Musikern und allen Beteiligten an einer Musikproduktion. Die Gesellschaft erhebt eine Gebühr für die öffentliche Nutzung der Musiktitel, um den kreativen Köpfen dahinter zu angemessener Entlohnung zu verhelfen. Da die Gastronomiebetriebe als öffentliche Räume mit kommerzieller Nutzung definiert werden, fällt für sie eine Nutzungsgebühr an.

Für die Gastronomie und Hotellerie fällt der GEMA-Tarif M-U an. Dieser gilt speziell für die Branche bei Beschallung mit Hilfe von Tonträgern. Wer also eine CD in seinem Lokal abspielt, wird von der GEMA zur Kasse gebeten. Die Zahlungen dafür werden monatlich, vierteljährlich oder jährlich fällig.

Bei Nutzung eines Radios greift ein anderer GEMA-Tarif. In diesem Fall gilt der Tarif R. Auch dieser kann in den genannten Staffelungen gezahlt werden und wird, wie auch der Tarif M-U, nach Größe der Räumlichkeiten berechnet. Wer sich für die Radiobeschallung entscheidet, sollte sich auch über die Nachteile dieser Variante im Klaren sein. Denn hier lässt sich weder die Playlist beeinflussen, noch können unangenehme Unterbrechungen, wie Verkehrsmeldungen, Werbung und Nachrichten verhindert werden. Diese könnte auch das Ambiente beeinträchtigen.

Keine Streamingdienste nutzen

Um die Musikauswahl ganz individuell zu steuern, könnten Streamingdienste die Lösung sein. Diese sind aber nur für den privaten Gebrauch mit allen Lizenzen versehen. Die Lösung bietet GEMA-freie Musik. Es gibt einige Unternehmen, die sich auf entsprechende Angebote spezialisiert haben. Sie bieten ihren Kunden eine umfangreiche Songauswahl aus den unterschiedlichsten Genres, sodass die Musik perfekt auf den Gastronomiebetrieb zugeschnitten werden kann. Da die Titel weitgehend unbekannt und außerdem sehr kostengünstig sind, besteht keine Möglichkeit, dass die Gäste das Restaurant mit einem bestimmten Erlebnis assoziieren können. Denn Titel aus den Charts könnten durchaus auch mal negative Erinnerungen wecken, was bei unbekannter Musik nahezu ausgeschlossen ist.

Weitere spannende Beiträge rund um das Thema Musik finden Sie hier:

Das klingt lecker! – Wie Restaurants mit Musik den Verkauf fördern

Psychologie: So bringt man Gäste dazu mehr zu essen

Gastronomen müssen alle Sinne des Gastes im Blick haben

Bildurheber: belchonock

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert