Gastronomie-Pachtvertrag schließen: Das sollten Sie wissen

Wer sich seinen Traum vom eigenen Gastronomiebetrieb erfüllen möchte, steht über kurz oder lang vor dem großen Schritt, einen Pachtvertrag dafür zu unterschreiben. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sind einige Dinge zu beachten.

Ist das perfekte Objekt für den eigenen Gastronomiebetrieb gefunden, gilt es, den Pachtvertrag auszuhandeln. Mit dem Vertrag sind auch Rechte und Pflichten verbunden, über die sich jeder im Vorfeld genau informieren sollte.

Unterschied zwischen Miete und Pacht

Die ideale Immobilie für die geplante Nutzung als Gastronomiebetrieb zu finden, ist mit vielen Hürden verbunden. Aber ist sie entdeckt, steht die Unterzeichnung eines Pachtvertrags bevor. Im Gegensatz zum Mietvertrag erlaubt dieser besondere Vertrag auch die sogenannte Fruchtziehung, die nichts anderes bedeutet, als die Erlaubnis, Gewinne mit der Nutzung des Objekts zu erzielen.
Die wichtigsten Punkte eines Pachtvertrags sollten genau unter die Lupe genommen werden, bevor die Unterschrift gesetzt wird. Dazu gehören vor allem die monatlichen Kosten und die Pachtdauer. Natürlich sind auch die Konditionen für eine Pachtverlängerung von großer Bedeutung. Schließlich will niemand seinen Gastronomietraum nur für eine vorab festgelegte Dauer leben. Hat sich ein Restaurant am Markt etabliert, sollte es die Möglichkeit haben, dauerhaft zu bestehen. Die Pachtverlängerung ist deshalb ein essentieller Punkt im Vertrag.
Hinzu kommen Vereinbarungen bezüglich der Nutzung des Objekts, dessen Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen. Hier sollte klar definiert sein, wer für eventuell entstehende Kosten für die Pachtdauer aufzukommen hat.

Kosten aus Pachtvertrag

Die Kostenverteilung sollte ebenfalls im Pachtvertrag festgehalten sein. Denn einige Kosten wie zum Beispiel die anfallenden Betriebskosten wie Gas, Strom und Wasser hat der Pächter zu tragen, während andere der Verpächter übernehmen muss.
Im Pachtvertrag sollten alle Details zum Objekt genau angegeben sein. Dazu gehören die exakte Größe, die Ausstattungsmerkmale, der Pachtzweck und die –dauer, vereinbarte Verlängerungsoptionen, der Pachtzins und eine eventuell anfallende Kaution. Außerdem können Vereinbarungen zu geplanten Umbaumaßnahmen oder möglichen Unterverpachtungen aufgeführt werden. Hinzu kommen definierte Aussagen zur Kostenverteilung bei Instandhaltungen und für die nötigen Versicherungen.
Ganz wichtig sind auch genaue Fristen für die Beendigung des Pachtvertrags für beide Seiten.

Bildurheber: shisuka

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