Wer einen eigenen Gastronomiebetrieb eröffnen möchte, hat die Möglichkeit, verschiedene Fördermittel für die Gastronomie zu beantragen. Dafür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Hier lohnt es sich, vorab genaue Informationen einzuholen.
Verschiedene Stellen bieten Fördermittel für Neugründungen in der Gastronomie an. Wichtigste Grundlage für einen erfolgreichen Antrag ist meist ein detaillierter Businessplan. Bei dessen Erstellung gilt es einige Dinge zu beachten.
Gründerzuschuss und Darlehen
Einen Gastronomiebetrieb zu eröffnen, ist in jedem Fall mit finanziellem Aufwand verbunden. Nicht immer sind ausreichende Mittel vorhanden, sodass das nötige Eigenkapital aus anderen Quellen geschöpft werden muss. Hier lohnt es sich, vorab genaue Informationen einzuholen, denn unterschiedliche Stellen bieten verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung.
Wer beispielsweise Arbeitslosengeld I oder II bezieht und diese Phase für eine berufliche Neuorientierung nutzen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Art Überbrückungsgeld beantragen. ALG-I-Empfänger mit einer Restbezugsdauer von mindestens 150 Tagen können einen sogenannten Gründungszuschuss erhalten. Dieser wird in Höhe des bewilligten ALG I zuzüglich 300 Euro extra für weitere sechs Monate gezahlt. Im Anschluss an diesen Zeitraum können die 300 Euro noch neun weitere Monate zur Absicherung der Gründung gezahlt werden. Um diese Mittel zu beantragen, ist ein konkreter Businessplan notwendig.
Bezieher von ALG II haben die Möglichkeit, zwei unterschiedliche Leistungen für ihren Einstieg in die Selbstständigkeit zu erhalten. Sie können bis zu 24 Monate lang ein sogenanntes Einstiegsgeld in Höhe von mindestens 50 Prozent ihres ALG II bekommen. Außerdem kann ein Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro bewilligt werden, um notwendige Anschaffungen für das geplante Business tätigen zu können.
Hinzu kommen diverse Fortbildungsangebote, die ebenfalls durch das zuständige Jobcenter finanziert werden können.
Gründung auch ohne Eigenkapital möglich
Wer einen eigenen Gastronomiebetrieb eröffnen möchte, hat meist ein gewisses Eigenkapital, das er einbringt. Wer aber keines besitzt, braucht seinen Traum längst nicht ad acta zu legen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Gründern die Möglichkeit, Kredite in Höhe von bis zu 100.000 Euro in Anspruch zu nehmen. Dieser Kredit heißt StartGeld und wird durch ein EU-Programm mit niedrigen Zinsen gestützt.
Zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten bieten die unterschiedlichen Bundesländer auch weitere, individuelle Fördermittel. Hier lohnt es sich, beim zuständigen Amt für Wirtschaftsförderung vorzusprechen und genaue Informationen einzuholen.
Weiteres zum Thema Fördermittel finden Sie hier:
Als Gründer von Fördermitteln für die Gastronomie profitieren
Förderungen für Unternehmer Im Gastgewerbe
Bildurheber: Pixabay