Expertentipps für die Buchhaltung in der Gastronomie

Eine akribische Buchführung ist nicht nur in Hotellerie und Gastronomie die Basis für den geschäftlichen Erfolg. Deshalb sollte sich jeder Betreiber einer entsprechenden Lokalität regelmäßig etwas Zeit nehmen, um die Buchhaltung stets aktuell zu halten.

Buchhaltung ist ein lästiges Übel, mit dem viele Gastronomen zu kämpfen haben. Dennoch ist es absolut notwendig, diese stets auf dem neuesten Stand zu haben. Mit ein paar kleinen Tricks ist das Ganze nur noch halb so schlimm.

Ein paar Minuten täglich

Um sich unnötigen Stress und damit verbundenen Ärger zu ersparen, sollte jeder Gastronom täglich ein wenig Zeit für die Buchhaltung einplanen. Oft reichen ein paar Minuten aus, um die Ausgaben im Kassenbuch zu erfassen und die Belege zu sortieren. Wer dies täglich erledigt, ist auf der sicheren Seite, wenn es um Prüfungen seitens des Finanzamtes geht. Auf keinen Fall sollten Belege in einem Schuhkarton gesammelt werden. Wer diese dann bei seinem Steuerberater einreicht, erhöht damit die eigenen Kosten deutlich. Muss sich der Steuerberater erst durch einen Berg von Belegen kämpfen, rechnet er natürlich auch deutlich mehr ab.

In der Buchhaltung geht es vor allem darum, alle Bewegungen lückenlos zu erfassen. Hier ist absolute Genauigkeit gefragt. Jede Lücke erregt die Aufmerksamkeit des Finanzamtes, das dann gegebenenfalls mit den Steuerprüfern vorbeischaut. Um Lücken in der Buchhaltung zu vermeiden, lohnt es sich, ein Kassenbuch zu führen. Darin werden sämtliche Bargeldbewegungen erfasst.

Regelmäßigkeit minimiert den Aufwand. Deshalb sollte sich jeder Gastronom täglich eine feste Zeit einräumen, um sich seinen buchhalterischen Aufgaben zu widmen. Eine entsprechende Software kann die Buchhaltung deutlich vereinfachen und übersichtlicher gestalten. Ein weiterer Tipp ist die Streichung des Postens Diverses. Jeder einzelne Vorgang sollte eine genaue Bezeichnung besitzen, um alles nachvollziehen zu können. Diverses ist nicht buchbar. Ganz wichtig ist auch die Kennzeichnung von Korrekturen. Diese müssen für die Finanzbeamten ganz klar ersichtlich und nachvollziehbar sein. Eine saubere Streichung ist hier die richtige Lösung.

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