In den meisten Branchen ist es inzwischen üblich, neue Kollegen zunächst einmal zur Probe arbeiten zu lassen. Auch eine erste Probezeit kann sinnvoll sein für beide Seiten, um sich besser kennenzulernen und die Abläufe im Betrieb zu verinnerlichen. Hierbei gibt es allerdings klare Regeln.
Unter Probearbeit ist eine kurzfristige Beschäftigung im Betrieb zu verstehen. Dabei erkunden interessierte Mitarbeiter ihren neuen Arbeitsplatz, lernen Arbeitsbereiche und Kollegen kennen und bieten gleichzeitig ihren neuen Arbeitgebern die Chance, ihre Fähigkeit für den neuen Job zu überprüfen und den guten Draht zu den neuen Kollegen herzustellen. Eine erste Probearbeit endet meist nach einem Tag, sie kann aber auch schonmal mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Dauer vereinbaren beide Seiten natürlich vor dem Beginn der Probearbeit. Ein Gehalt wird dabei nicht ausgezahlt, für die Anreise kann der Chef aber eine Aufwandsentschädigung zahlen.
Welche Rechte und Pflichten in der Probezeit gelten
Im Gegensatz zur Probearbeit ist die Probezeit deutlich länger angesiedelt. Sie beträgt etwa drei bis sechs Monate. Wer seine Probezeit hinter sich gebracht hat, der erhält auch eine Kündigungsfrist von immerhin einem Monat. Urlaubsansprüche haben Probearbeiter auch und zwar ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro gearbeiteten Monat. Wer krank wird der kann auf eine Lohnfortzahlung hoffen. Allerdings nur dann, wenn er länger als vier Wochen im Betrieb probeweise beschäftigt war. Alles darunter gilt als Krankheitsfall ohne den Anspruch auf eine Fortzahlung des Lohns. Bei Arbeitsunfällen im Betrieb sind Arbeitnehmer zur Probe komplett unfallversichert. Ist die Probezeit erfolgreich abgeschlossen, dann gilt es eine Einigung mit dem neuen Mitarbeiter zu erzielen. Bei beiderseitiger Zufriedenheit kann aus der Probearbeit ein Arbeitsvertrag entwachsen, dieser kann befristet oder unbefristet sein. Ist eine der beiden Seiten nicht zufrieden, so muss sie frühzeitig über eine Kündigung nachdenken, damit die Probezeit endet und jeder seiner Wege gehen kann.
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