Mehrweg-Pflicht für die Gastronomie kommt

Schon seit einiger Zeit arbeitet das Bundeskabinett daran, das Verpackungsgesetz umzugestalten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Veränderungen im Pfandsystem und in der Pflicht zu Mehrwegangeboten. Jetzt wurde die Mehrweg-Pflicht für die Gastronomie beschlossen.

Grundsätzlich sollen die Änderungen des Verpackungsgesetzes dazu führen, das Müllaufkommen der Bundesrepublik deutlich zu reduzieren. Hinzu kommen verschiedene Regelungen, die die Recyclingquote erhöhen sollen.

Neue Änderung im Verpackungsgesetz erfordert Umstellung

Das Bundeskabinett hat die Mehrweg-Pflicht für die Gastronomie beschlossen und somit eine weitere Änderung im Verpackungsgesetz verabschiedet. Zukünftig soll die Gastronomie neben Einwegverpackungen auch verpflichtet werden, den Kunden Mehrwegverpackungen anzubieten. Damit ist eine weitere Maßnahme festgelegt worden, um das Aufkommen an Einwegmüll zu reduzieren. Die Pflicht zum Anbieten von Mehrwegverpackungen betrifft sowohl Heißgetränke als auch Essen zum Mitnehmen. Ab 2023 muss diese beschlossene Maßnahme von den Gastronomiebetrieben umgesetzt werden.

Neben dieser Verpflichtung sind in nächster Zeit auch andere Änderungen aus dem Verpackungsgesetz umzusetzen. So dürfen Händler beispielsweise nur noch in diesem Jahr Plastiktüten anbieten. Ab Januar 2022 ist es damit vorbei. Nur noch bis zum Juli 2021 dürfen Einwegprodukte aus Plastik wie Einwegbesteck, Wattestäbchen und Teller angeboten werden. Danach müssen die Verbraucher auf umweltfreundliche Alternativen zurückgreifen.

Ab Januar 2022 wird außerdem eine erweiterte Pfandpflicht für alle Getränkeflaschen eingeführt. Waren bislang viele Saftflaschen davon verschont, müssen Verbraucher dann auch dafür Pfand bezahlen. Nur bei Milch und Milchprodukten gibt es noch eine längere Übergangszeit. Erst ab 2024 sollen die Flaschen zu Pfandflaschen werden. Allerdings sehen die Verbände den Getränkepfand bei Milcherzeugnissen bislang aus hygienischen Gründen problematisch.

Eine weitere Neuerung im Verpackungsgesetz ist die Erhöhung des Mindestanteils an recyceltem Plastik. Dieser soll ab 2025 bei mindestens 25 Prozent liegen. 2030 soll dieser Anteil dann auf 30 Prozent steigen.

Die Gründe für diese Änderungen im Verpackungsgesetz liegen ganz klar auf der Hand. Da durch Verpackungsmüll rund 18,9 Millionen Tonnen Müll in 2018 anfielen, müssen zwingend Maßnahmen getroffen werden, um das Müllaufkommen in der Bundesrepublik zu reduzieren. Kritisiert werden bislang nur einige Ausnahmeregelungen, die ebenfalls im Verpackungsgesetz zu finden sind. Dadurch würden sich nach Meinung der Verbände immer wieder Schlupflöcher ergeben.

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