Das Urteil ist rechtskräftig. Laut Finanzgericht Münster darf das Finanzamt die Einnahmen eines Gastrobetriebs schätzen, wenn sich diese nicht eindeutig nachweisen lassen. Das ermöglicht es, die Besteuerungsgrundlage zu erhöhen und das sehr zum Ärger der betroffenen Betriebe.
Geklagt hatte der Betreiber eines Sushi-Restaurants. Er nutzte kein neues Kassensystem das alle Einnahmen und Ausgaben automatisch speichert, sondern eine veraltete Kasse. Da seine Kunden überdies meist mit Bargeld zahlten musste er alle Einnahmen in seiner Buchführung auflisten und jeweils am Ende des Tages einen Kassensturz ausdrucken. Für das Finanzamt ergab sich aus dieser Vorgehensweise allerdings keine eindeutige Nachweislage und so sah sich der Steuerprüfer gezwungen die Einnahmen zu schätzen, um so die Steuern festlegen zu können. Sehr zum Ärger des Restaurantbesitzers, denn nun kam eine deutlich höhere Steuerlast ihn und seinen Betrieb zu. Und das zu Recht, wie das Finanzgericht Münster urteilte.
Von den Kassensturzfähigkeiten nicht überzeugt
Gemäß dem Urteil 4 K 541/16 E,G,U,F vom 20. Dezember des Vorjahres legte das Finanzgericht Münster eindeutig fest, dass gravierende formelle Mängel in der Buchführung das Finanzamt dazu ermächtigen, selbst die Einnahmen zu schätzen und auf dieser Grundlage einen Steuerbescheid zu erstellen. Das Gericht bemängelte dabei insbesondere die Nutzung eines standardisierten Kalkulationsprogrammes mit dem der Restaurant-Betreiber gearbeitet hatte. Damit ließe sich nämlich weder vollständig noch fortlaufend gewährleisten, dass auch wirklich sämtliche Bareinnahmen erfasst würden. Darüber hinaus belege dies, dass der Betreiber nicht dazu in der Lage ist, den Kassensturz für seinen Betrieb überzeugend durchzuführen.
Für Gastronomen bedeutet dieses Urteil vor allem eines: Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Buchführung so transparent bleibt wie irgend möglich. Hier hinein gehören demnach nicht nur der Warenumsatz, sondern auch Sonderaktionen wie spezielle Angebote und Veranstaltungen. Die Kassenführung muss lückenlos erfolgen. Hierfür ist spezielle Software empfehlenswert, wie sie moderne Kassensysteme gleich mitbringen. Das erleichtert den täglichen Umgang mit Einnahmen und Ausgaben erheblich und hilft dabei, einer Schätzung durch das Finanzamt zu entgehen.
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