Bistro – was ist das und wie wird es eröffnet?

Ein Bistro ist ein kleiner Gastronomiebetrieb, der seinen Gästen einen gemütlichen Ort zum Verweilen und Genießen bietet. Um ein solches zu eröffnen, sind einige Dinge zu beachten. Grundvoraussetzung ist ein kreatives Konzept.
Wer mit dem Einstieg in die Gastronomie liebäugelt, findet mit einem Bistro eine sehr gute Möglichkeit dazu. Denn dieser Gastronomiebetrieb ist überschaubar und kann mit einem guten Konzept schnellen Erfolg bringen.

Ein Stückchen Frankreich

Es gibt verschiedene Arten von Gastronomiebetrieben, die alle ihre Vor- und Nachteile mitbringen. Ein Bistro ist ein eher kleineres Café, das aber auch Speisen wie in einem Restaurant anbietet. Allerdings ist die Karte klein, dafür aber meist mit leckeren regionalen und saisonalen Gerichten gefüllt. Das Bistro bringt ein wenig französisches Flair zu uns und erinnert an Urlaub und entspannte Momente. Der kleine Gastronomiebetrieb soll zum gemütlichen Verweilen einladen und einen angenehmen Ort zum Treffen und Genießen bieten. Hinzu kommen meist sehr attraktive Preise. Um ein eigenes Bistro erfolgreich zu führen, sollten gastronomische Kenntnisse und idealerweise Erfahrung in der Branche vorhanden sein.
Organisatorisches vorab
Natürlich sind einige Genehmigungen im Vorfeld zu beantragen. Dazu gehört neben dem Gewerbeschein auch die Gaststättenerlaubnis. Den Gewerbeschein gibt es recht unkompliziert beim zuständigen Gewerbeamt. Dafür müssen ein Ausweisdokument, evt. ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden. Wer nicht aus der EU stammt, benötigt außerdem eine Aufenthaltsgenehmigung, die den Betrieb eines eigenen Unternehmens gestattet.
Um die Gaststättenerlaubnis zu erhalten, sind einige Dokumente und Nachweise nötig. Die Erlaubnis wird vom Ordnungsamt oder der Gewerbeaufsicht erteilt. Um diese zu erhalten, muss ein Antrag ausgefüllt werden. Dazu muss ein Teilnahmenachweis an der Belehrung in Sachen Lebensmittelsicherheit und –hygiene erbracht werden. Die Veranstaltung findet regelmäßig bei der IHK statt. Außerdem müssen Miet- oder Pachtvertrag, bzw. Eigentumsnachweis für die Lokalität, die zugehörigen Baupläne, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Bescheinigung vom Finanzamt vorgelegt werden. Wer plant, auch alkoholische Getränke anzubieten, benötigt auch eine Teilnahmebescheinigung vom Kurs über verantwortungsvollen Alkoholausschank.
Zu guter Letzt muss das Bistro mit seinen Mitarbeitern auch bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Denn sie sorgt für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Bildurheber: KovalenkovPetr

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