Betriebsprüfung in der Gastronomie: So bestehen Sie den Check

Steht das Finanzamt zur Betriebsprüfung vor der Tür, fühlen sich Unternehmer oft verunsichert. Die unterschwellige Angst, die Buchführung nicht genau genug vorbereitet oder andere Fehler gemacht zu haben, ist dabei stets präsent. Mit wenigen Maßnahmen wird die Betriebsprüfung sicher gemeistert.

Sobald die Ankündigung einer Betriebsprüfung per Post eingetroffen ist, müssen alle Papiere und Dokumentationen vorbereitet und bereit gelegt werden. Obwohl der Termin meist für Verunsicherung sorgt, gibt es in den meisten Fällen keinen Grund dazu.

Betriebsprüfung vorbereiten

Normalerweise teilt das Finanzamt die geplante Überprüfung der Buchhaltungsunterlagen vorab per Post mit. So hat jeder Unternehmer etwas Zeit, um alle Unterlagen vorzubereiten und am Tag der Betriebsprüfung bereitzustellen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, in denen das Finanzamt unangekündigt vor der Tür steht. Dies geschieht beispielsweise bei bestehendem Verdacht einer Steuerhinterziehung oder wenn eine anonyme Anzeige vorliegt. Auch wenn es früher schon einmal zu Schwierigkeiten mit Steuerzahlungen und unkorrekten Abrechnungen gekommen ist, kann das Finanzamt in kürzeren Abständen auch unangekündigt auftauchen.
Wer seine Buchhaltung sehr genau führt und die Dokumentation korrekt pflegt, hat nichts zu befürchten. Viele Gastronomen setzen in Sachen Buchhaltung auf Unterstützung von außen und beauftragen einen Steuerberater dafür. Dieser sorgt dafür, dass alle Unterlagen korrekt und vollständig für das Finanzamt bereitgestellt werden.

Gastronomie als Risikobranche eingestuft

Betriebsprüfungen werden in der Gastronomie häufiger vorgenommen, als es in anderen Branchen der Fall ist. Die Abstände liegen zwischen drei und fünf Jahren. Die Gastronomie gilt als Risikobranche, weil hier die Gefahr steuerlicher Unregelmäßigkeiten besonders hoch ist. Aus diesem Grunde sind Gastronomiebetriebe verpflichtet, alle steuerrelevanten Daten jederzeit elektronisch abrufbar zu haben.

Betriebsprüfung nach Schwerpunkten

In der Gastronomie gibt es bestimmte Prüfungsschwerpunkte, auf die das Finanzamt besonders achtet. Dazu gehören Tageseinnahmen, Einlagen und Entnahmen, Kasse und Kassensystem, verdeckte Gewinnausschüttung, Reingewinn und Rohgewinn, Gegenüberstellung von Einkäufen und Verkäufen, sowie stichprobenartige Kontrolle verschiedener Bewirtungsbelege. Außerdem sollten auch vorhandene Verträge bereitliegen, falls die Finanzbeamten Einsicht fordern.

Bildurheber: Tsyhund

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