Jeder Unternehmer muss in seinem Betrieb Ersthelfer benennen, die im Falle von Verletzungen schnelle Hilfe leisten könnten. Dazu gibt es gesetzliche Bestimmungen, die genau festlegen, wie viele Ersthelfer vorhanden sein müssen.
Immer wieder treten Arbeitsunfälle auf. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, wie schnell die Verletzten versorgt werden können. Je schneller die Erstversorgung erfolgt, desto besser die Heilungschancen. Eine Schulung in Erster Hilfe sollte regelmäßig erfolgen.
Gesetzliche Vorschriften zur Erstversorgung
Jederzeit kann es zu einem Unfall während der Arbeitszeit kommen. In so einem Extremfall müssen Mitarbeiter in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten und die Verletzten zu versorgen. Aus diesem Grunde ist jeder Unternehmer verpflichtet, eine entsprechende Anzahl Ersthelfer zu benennen. Die vorgeschriebene Anzahl ist klar definiert. Sie hängt von der Zahl der Beschäftigten im Unternehmen ab. Bei bis zu zwanzig Mitarbeitern muss ein geschulter und benannter Ersthelfer vor Ort sein.
Da auch das Verletzungsrisiko branchenabhängig variiert, sind die Vorgaben entsprechend unterschiedlich. Während bei Betrieben mit maximal zwanzig Beschäftigten die Branche keine Rolle spielt, sieht das bei größeren Unternehmen schon ganz anders aus.
Für die Gastronomie und Hotellerie gilt eine Ersthelferzahl von zehn Prozent aller Beschäftigten vor Ort. Das heißt, dass sich diese Prozentzahl nicht auf die Anzahl aller Beschäftigten bezieht, sondern nur auf die Anzahl, die gerade präsent ist.
Schulungen für Ersthelfer
Wer als Ersthelfer in seinem Betrieb benannt wird, muss regelmäßig geschult werden. Nur so ist gewährleistet, dass im Notfall kompetente Erste Hilfe geleistet werden kann. Da es sich um Ausnahmesituationen handelt, müssen die Ersthelfer ihre Kenntnisse in regelmäßigen Abständen auffrischen. Auf diese Weise ist trotz hoffentlich seltener Einsätze eine gewisse Sicherheit gegeben.
Um die vorgeschriebene Anzahl der Ersthelfer vor Ort tatsächlich bereitzustellen, sollte diese etwas höher angesetzt werden. Schließlich können auch Ersthelfer in den Urlaub gehen oder durch Krankheit fehlen.
Für betriebliche Ersthelfer sind Erste-Hilfe-Kurse verpflichtend, die alle zwei Jahre aufgefrischt werden sollten. Die DGUV bietet entsprechende Kurse kostenfrei an.
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