Berufskleidung steuerlich absetzen – Aber wie?

Arbeitgeber können die Anschaffung von Berufskleidung für ihre Angestellten in der Regel steuerlich absetzen. Das gilt aber nur für bestimmte Arten von Kleidung und ist genau gesetzlich geregelt. Was es zu beachten gilt, dazu jetzt mehr.

Das Feld der Berufskleidung ist ausgesprochen groß. Während es in einigen Branchen notwendig ist, Sicherheitskleidung am Arbeitsplatz zu tragen, ist es in der Gastrobranche eher von Nöten, Servicekleidung zu tragen. Hierdrauf ist meist der Name des Hotels oder Restaurants gedruckt. Außerdem lässt eine angepasste Kleidung für den Gast erkennbar werden, wer zum Personal gehört und wer nicht. Anders ist das, wenn der Chef ausschließlich verlangt, dass das Personal Jeans und schlichte schwarze Shirts tragen muss. In dem Fall handelt es sich auch um Freizeitkleidung und deshalb lässt sie sich nicht von der Steuer absetzen. Grundsätzlich gewährt das Finanzamt Steuervorteile für die Anschaffung von Kitteln, Sicherheitsbekleidung wie Schuhen und Jacken sowie Servicekleidung. Alle Ausgaben können also vermerkt werden und bieten dann Steuervorteile. Das gilt auch für die Reparatur von defekter Kleidung sowie deren Reinigung. Die können Mitarbeiter übrigens auch selbst durchführen lassen, sie müssen dann allerdings die Quittung aufheben und ihrem Chef übergeben.

Wann ist Berufskleidung keine Alltagsklamotte?

Für Mitarbeiter selbst ist es nicht so einfach, steuerliche Vergünstigungen durch die Anschaffung von Berufskleidung zu erhalten. Sie können diese höchstens als Geldwerten Vorteil angeben. Deshalb ist es in jedem Fall hilfreich, wenn der Chef sich um die Anschaffung kümmert. Wer es besonders günstig haben möchte, der bedient sich normaler Alltagskleidung, versieht diese aber mit einem Firmenlogo. Dieses Unterfangen ist relativ simpel umzusetzen und das im kleinen sowie im großen Umfang bei Shirts, Hosen, Kleidern und vielem mehr. Mit einem Logo versehen ist dann klar ersichtlich, dass die Kleidung für den Job notwendig ist und das Finanzamt erkennt auch Alltagskleidung als Berufskleidung an.

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