Behördliche Vorgaben in der Gastronomie TEIL 1

Wie auch in allen anderen Branchen gibt es in der Gastronomie zahlreichen behördliche Vorgaben. Jeder angehende Gastronom sollte sich deshalb vorab genau darüber informieren, welche Auflagen er zukünftig zu erfüllen hat.

Bei der Planung eines eigenen Gastronomiebetriebes sind verschiedene Dinge zu beachten. Die Grundlage für die Gründung bilden verschiedene gesetzliche Vorgaben, die es unbedingt zu berücksichtigen gilt. Kontrollen durch die zuständigen Behörden sind in der Branche keine Seltenheit.

Start mit Gewerbeschein und Konzession

Wer die Eröffnung eines Gastronomiebetriebes plant, sollte genug Zeit einkalkulieren, um alle erforderlichen Informationen einzuholen. Als einer der ersten Schritte in die Selbstständigkeit als Gastronom muss ein Gewerbe angemeldet werden. Neben dem Gewerbeschein ist auch eine Konzession für den Ausschank alkoholischer Getränke essentiell, um gesetzeskonform in der Branche zu starten. Die Voraussetzungen für den Erwerb der erforderlichen Dokumente unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland geringfügig. Welche Bedingungen für die entsprechenden Genehmigungen zu erfüllen sind, erfahren Interessierte in einem Informationsgespräch bei der örtlichen IHK

Außerdem gibt es diverse Hygienevorschriften, die in jedem Gastronomiebetrieb zwingend einzuhalten sind. Vor der Eröffnung eines neuen Restaurants ist ein Termin mit dem Gesundheitsamt zur Erstbelehrung nach dem Infektionsschutz zu vereinbaren. Sämtliche Hygienevorschriften für die Gastronomie sind in der Lebensmittelhygiene-Verordnung verankert. Regelmäßige Schulungen müssen für alle Küchenmitarbeiter und Servicekräfte durchgeführt werden. Das Gesundheitsamt darf jederzeit Kontrollen vornehmen.

Schwerpunkt Kassenpflicht und Arbeitszeiten

Jeder Gastronomiebetrieb ist dazu verpflichtet, eine Kasse zu führen. Dabei kann jeder Gastronom selbst entscheiden, welcher Art sein Kassensystem sein soll. Ein elektronisches Kassensystem vereinfacht den täglichen Abrechnungsprozess, da sämtliche Buchungen automatisch erfasst und gespeichert werden und somit nicht mehr veränderbar sind. Eine offene Kasse ist ebenfalls erlaubt, bedeutet aber, dass täglich manuell Kassenbuch geschrieben werden muss, um jede Geldbewegung genau zu dokumentieren. Da wahrscheinlich spätestens 2025 die Pflicht zur Nutzung elektronischer Kassensysteme eingeführt wird, ist anzuraten, bei Neugründung ein derartiges System zu präferieren.

Da in jedem Restaurant mehrere Mitarbeiter erforderlich sind, spielt auch das Arbeitszeitgesetz eine wichtige Rolle. Obwohl es nicht immer einfach ist, die vorgeschriebenen Zeiten einzuhalten, ist dies zwingend erforderlich. So dürfen Angestellte maximal acht Stunden pro Werktag arbeiten, wobei auch die vorgeschriebenen Pausenzeiten einzuhalten sind. In Ausnahmesituationen sind auch mal mehr als zehn Stunden erlaubt. Jeder Mitarbeiter darf wöchentlich bis zu 48 Stunden arbeiten. Dies wird möglich, da auch der Samstag als Werktag gezählt wird. Auch die Ruhezeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Für Auszubildende gibt es altersabhängige Sonderregelungen, die im Arbeitszeitgesetz nachzulesen sind.

Bei Nichteinhalten der behördlichen Auflagen drohen hohe Geldstrafen.

Bildurheber: stockasso

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