Barrierefreiheit in Restaurants und Hotels als Zukunftschance für die Gastronomie

In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist festgeschrieben, dass sie in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen die gleichen Rechte haben. In der Gesetzgebung ist das unter dem Begriff „Inklusion“ zusammengefasst. Für die Gastronomie und Hotellerie bedeutet das neben der großen Herausforderung auch eine Chance, durch die Barrierefreiheit in einem Restaurant oder Hotel mehr Gäste zu gewinnen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat hierzu ein Handbuch herausgegeben in dem die Ziele des Verbands zusammengefasst und Hinweise zur Umsetzung enthalten sind.

Menschen mit einem Handicap haben wie jeder andere auch das Bedürfnis, sich in einem Restaurant mit einem leckeren Essen verwöhnen zu lassen, zu reisen und in einem Hotel zu übernachten. Inklusion ist mittlerweile nicht nur zu einem gesellschaftspolitischen, sondern auch zu einem wirtschaftspolitischen Thema geworden. Für die Gastronomie und Hotellerie lässt sich durch eine barrierefreie Gestaltung der Räume, flankiert von einem qualitätsorientierten Essens- und Serviceangebot zusätzliches Potenzial erschließen, das bisher wenig Beachtung gefunden hat: Menschen mit Behinderung. In vielen Fällen genügt es, mit einfachen Mitteln Barrierefreiheit zu ermöglichen. Andererseits sind auch mehr oder weniger aufwändige Baumaßnahmen nötig. „Barrierefreiheit in Hotellerie und Gastronomie“ ist das DEHOGA-Handbuch betitelt, das Anregungen gibt und dazu umfassende Informationen zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Hotel- und Gaststättengewerbe enthält. Es kann über die Internetseite des DEHOGA-Bundesverbandes heruntergeladen werden.

Bei Gruppenbuchungen für Restaurants Barrierefreiheit gefordert

Gerade Besitzer und Pächter von Restaurants mit mehr als 60 Sitzplätzen haben die Erfahrung gemacht, dass die Buchung einer großen Gruppe oft daran scheitert, dass der Zugang zu den Räumen, insbesondere zur Gästetoilette nicht barrierefrei ist. Vereine, aber auch Behörden und Betriebe bieten Ausflüge für Menschen mit und ohne Behinderung in Kombination mit einem Essen im Restaurant zur Mitglieder-, beziehungsweise Mitarbeiterbindung gerne an. Bisweilen sind sogar Kurzreisen mit Übernachtung im Programm. Für die Gastronomie und Hotellerie eine gute Gelegenheit, den Umsatz zu erhöhen und nebenbei noch gut planen zu können. Was aber, wenn die Organisatoren solcher Ausflüge eine barrierefreie Ausstattung zur Bedingung machen? Den Gastronomen geht – salopp gesagt – Kundschaft durch die Lappen.

Der demografische Faktor und die eingeschränkte Mobilität

Eine eingeschränkte Mobilität bezieht sich nicht ausschließlich nur auf Menschen mit einer Behinderung. Auch Familien, die mit Kinderwagen und Buggy hantieren müssen, sind dankbar, wenn sie sich nicht mit dem Überwinden von Treppen und Stufen plagen müssen. Insofern ist eine schwellenfreie Ausstattung auf mehrere Zielgruppen ausgerichtet und nicht ausschließlich auf Menschen mit einer Behinderung. Angesichts des demografischen Faktors wird der Bedarf an barrierefreien Restaurants und Hotels in den nächsten Jahren rapide ansteigen. Die Menschen werden immer älter und haben mit zunehmender Einschränkung ihrer Mobilität zu kämpfen, je betagter sie werden. Viele sind gehbehindert, müssen sich mit Stock oder Rollator fortbewegen oder sitzen sogar im Rollstuhl. Ihnen sollte die Möglichkeit geboten werden, trotz ihrer Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, ein Restaurant zu besuchen oder einen Urlaub in einem ansprechenden Ambiente zu verbringen.

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