Arbeitszeiten in der Gastronomie: Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Überblick

Kaum eine Branche kämpft derartig mit der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten wie die Gastronomie. Überstunden sind hier an der Tagesordnung. Trotzdem gelten feste Regelungen, die unbedingt im laufenden Betrieb berücksichtigt werden müssen.

Vor allem das Thema Arbeitszeiten macht die Branche so unbeliebt. Die Folgen sind akuter Personal- und Fachkräftemangel. Obwohl es feste Vorgaben zu den Arbeitszeiten in der Gastronomie gibt, werden diese oft nicht eingehalten.

Gesetzeskonforme Dienstpläne als Basis für einen gut funktionierenden Betrieb

Der Chef ist in der Pflicht, seinen Mitarbeitern Dienstpläne zu erstellen, die sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Dabei sind auch die Sonderregelungen für Jugendliche und für werdende und stillende Mütter zu beachten.

Grundsätzlich darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden an sechs Tagen nicht überschreiten. Dabei sind alle Tätigkeiten der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, denn oft haben Mitarbeiter in der Gastronomie mehrere Jobs. Die tägliche Arbeitszeit sollte maximal 8 Stunden umfassen. In Ausnahmesituationen darf diese Arbeitszeit durchaus mal auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden. Wichtig ist, dass dies eine Ausnahme bleibt.

Auch die Pausenregelung spielt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Dienstpläne. Gerade in der Gastronomie ist es häufig schwierig, die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen tatsächlich so einzuhalten. Bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden, muss der Arbeitnehmer 30 Minuten Pause machen. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, muss 45 Minuten Pause machen dürfen. Außerdem müssen die Arbeitnehmer zwischen ihren Schichten mindestens elf Stunden Ruhepause haben.

Obwohl Sonn- und Feiertagsarbeit in der Gastronomie üblich sind, schreibt das Gesetz vor, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen. Wird am Sonntag gearbeitet, muss der Arbeitgeber einen Ausgleichsruhetag bieten. Dies sollte innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bei Feiertagsarbeit sollte dieser Ausgleichsruhetag innerhalb der nächsten acht Wochen gewährt werden. Selbst die Zahlung von entsprechenden Zuschlägen befreit von den Ausgleichsruhetagen nicht.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu erwirken. So können beispielsweise Saisonbetriebe die Erhöhung der täglichen Arbeitszeiten beantragen.

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