Damit sich auch Allergiker im Restaurant wohl und sicher fühlen, ist es wichtig, bestimmte Allergene auf der Karte kenntlich zu machen. Diese Kennzeichnung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben und soll Menschen mit Nährstoffunverträglichkeiten warnen.
Eine Speisekarte muss informativ und ansprechend sein. Sie soll aber gleichzeitig vor bestimmten Allergenen warnen, die für einige Menschen gefährlich werden könnten. In der Gastronomie besteht eine Kennzeichnungspflicht für die Hauptallergene.
Überempfindlichkeiten gegenüber bestimmten Nährstoffen
Allergien treten ziemlich häufig auf. Oftmals werden diese mit Hilfe eines Tests beim Arzt nachgewiesen. Wer unter einer Allergie leidet, muss beim Verzehren bestimmter Lebensmittel mit mehr oder weniger heftigen Reaktionen rechnen. Diese können bei schweren Allergien sogar lebensgefährlich sein. Hautrötungen oder Schwellungen sind nur einige der möglichen Symptome. Einige Allergene (auslösende Stoffe) befinden sich auch in Lebensmitteln. Deshalb ist es besonders wichtig, diese genau zu kennzeichnen. In Restaurants sind diese Kennzeichnungen in der Speisekarte vorzunehmen. So ist es gesetzlich vorgeschrieben.
Die kennzeichnungspflichtigen Stoffe sind auf den Seiten des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA einzusehen. Da sich diese auch ändern oder ergänzen können, sollte jeder Gastronom in gewissen Abständen überprüfen, ob auch in der eigenen Karte weitere Stoffe hervorgehoben werden müssen.
Verschiedene Allergene
Zu den Allergenen, die unbedingt markiert werden müssen, gehören beispielsweise glutenhaltiges Getreide, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Krebstiere, Eier von Geflügel, Nüsse, Sojabohnen, Weichtiere, Milch von Kühen oder anderen Tieren (inkl. Laktose), Lupinen, Sesamsamen und Fisch. Aber auch Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker oder Süßungsmittel müssen unbedingt gekennzeichnet werden. Die Hinweispflicht entfällt, sobald ein Allergen durch die Art der Zubereitung seine Wirkung verliert.
Neben den Informationen auf der Speisekarte sollte auch mindestens ein Mitarbeiter pro Schicht in der Lage sein, den Gästen zu den Allergenen Auskunft zu erteilen. Außerdem sollte ein Aushang zur öffentlichen Einsicht vorhanden sein.
Diese Maßnahmen dienen neben der Sicherheit für die Gäste auch zur eigenen Absicherung. Denn sollte es zu einem allergischen Schock bei einem Gast kommen, könnten rechtliche Konsequenzen drohen, sofern die Kennzeichnungspflicht nicht akribisch erfüllt wurde.
Sinnvoll ist es, auf der Karte die Zusatzstoffe anders zu kennzeichnen als die Allergene. So könnte eine Gruppe zum Beispiel mit Zahlen, die andere mit Buchstaben versehen werden. Auf diese Weise ist es für die Gäste besonders übersichtlich.
Bildurheber: belchonock