6 Trinkgeld-Faustregeln für Sie und Ihr Personal

Welche Trinkgelder angebracht sind und wie sie übergeben werden ist Basis-Know-How für alle Gastronomen und Hoteliers. Auch, damit Sie wissen, wie Sie in diesem Bereich mit Ihren Gästen richtig umzugehen haben, ist hier wichtig, einige Richtlinien zu kennen.

Das Trinkgeld spielt in der Gastronomie und Hotellerie eine Dreifache Rolle: Zum einen bietet es eine Möglichkeit für Gäste, ihre Zufriedenheit auszudrücken, zum Zweiten ist es ein Ansporn für das Servicepersonal, zum Dritten dient es als wichtiger Indikator für Sie um die Qualität Ihres Services zu prüfen.

1) Es darf keine abwertende Geste sein
Das Trinkgeld ist eine alte Tradition, die schon fast herablassend gemeint war. Heute ist es vielmehr ein Obolus an das Personal, der Lob und Dank suggerieren soll. Um das aber auch zu vermitteln, muss heute darauf geachtet werden, in welcher Manier das Extra-Geld übergeben wird. Auf keinen Fall darf die Geste herablassend wirken, als seien die Angestellten „unterstellt“ und dürften für ein paar Groschen „herumgeschickt“ werden. Eine solche Verhaltensweise wird zu Recht Ihre Mitarbeiter verärgern und muss, wenn sie wiederholt zu sehr übertrieben wird, beim Gast angesprochen werden.

2) Fünf bis zehn Prozent sind in Ordnung
Es gibt immer überkritische Gäste, oder mal ein sehr hohes, vielleicht unbegründetes Trinkgeld für eine sehr hübsche Kellnerin. Sehen Sie nicht die einzelnen Gäste, sondern gehen Sie lieber von einem Tages- oder Wochenmittel aus. Verdient sich Ihr Personal im Schnitt zirka fünf Prozent der Rechnungssumme als Trinkgeld, scheint alles in Ordnung, wenn auch nicht umwerfend, zu sein. Bei zehn Prozent oder mehr ist ein Lob angebracht, die Gäste waren wohl vollauf zufrieden. Eine gewisse Spanne gibt es immer, und die ist auch nicht immer Schuld des Services. Bedenken Sie auch: Die Art des Klientels sowie der (manchmal sehr hektische) Tagesbetrieb haben Einfluss auf das Trinkgeld. Genauso beispielsweise die Leistung der Küche oder das Ambiente – nicht alles hängt an freundlichem Personal.

4) Auch bei Kartenzahlung ist Trinkgeld möglich
Das „stimmt so“ beim baren Zahlen ist tief verankert. Viele Gastronomen, Mitarbeiter und auch Gäste werden jedoch unsicher, wenn beispielsweise der Hotelaufenthalt mit Karte gezahlt wird. Möglich ist eine separate Trinkgeldkasse am Tresen aufzustellen. In Restaurants kann der Gast, wenn er die Rechnung bekommt, ein „+1,50€ Trinkgeld“ auf den Bon notieren, den der Kellner dann dankend mit abbuchen darf. Ähnliches gilt für Hotelrechnungen.

5) Auch andere als der Restaurantservice verdienen Trinkgeld
Jemand, der das Auto für den Gast parkt, kann mit einem Obolus von bis zu drei Euro pro Wagen rechnen. Pagen, die Taxis rufen, sind mit einem Euro passend vergütet, für’s Koffertragen ist ebenfalls ein Euro, diesmal aber pro größeres Gepäckstück, angebracht. Für Restaurant- oder Hotelbars gilt derselbe Richtwert wie bei Restaurantpersonal. Hilfreiche Rezeptionisten freuen sich über einen bis drei Euro als Aufmerksamkeit, wenn sie bei der Organisation zum Beispiel von Freizeitaktivitäten, Blumenvasen, zusätzlichen Decken und Co. unterstützen. Die Wertschätzung des Zimmerservices kann durch einen Groschen auf Nachttisch oder im Badezimmer bei der Abreise ausgedrückt werden.

6) Es gibt keine Trinkgeld-Pflicht
Gäste müssen kein Trinkgeld zahlen. Und Sie als „Chef“ stehen nicht direkt mit dem Trinkgeld in Verbindung und haben weder Anspruch darauf zu erfahren wie viel es ist, noch dürfen Sie bestimmen, wie Ihr Personal den Zusatzverdienst aufteilt. Oft gibt es jedoch eine hausübliche Vorgehensweise, die einfach übernommen wird, und wenn Sie es nicht wie „Überwachung“ aussehen lassen, wird Ihnen meist auch gerne auch mal eine Zahl zur Höhe der Trinkgelder weitergegeben.

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