Störerhaftung für WLAN passé: Das ändert sich für Hoteliers

Freies WLAN, offene Hotspots – eine Vision kann endlich umgesetzt werden. Die Gesetzeslage hat sich verändert, die Störerhaftung ist endlich vom Tisch. Die gesamte Hotellerie und Gastronomie hat nun die Möglichkeit, ihre Services in dieser Richtung deutlich zu verbessern.

Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland hoffnungslos hinterher, was die Bereitstellung von WLAN-Hotspots betrifft. Schuld war die Störerhaftung, die es Betreibern unmöglich machte, das eigene WLAN risikofrei für andere zugänglich zu machen. Doch dies hat nun endlich ein Ende.

Neue Gesetzeslage kommt Gastronomen und Hoteliers entgegen

Bislang hatten Gastronomen und Hoteliers, die ihren Gästen freies WLAN zur Verfügung stellten, für alle gesetzeswidrigen Aktivitäten der Internetnutzer zu haften. Dies hatte zur Folge, dass nur wenige Unternehmer bereit waren, uneingeschränktes Internet freizugeben. Einige sicherten sich mit Passwörtern ab, andere boten gar kein Internet an.

Endlich haben sich die Politiker geeinigt, die Störerhaftung abzuschaffen. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hatte dazu angeregt. Das bedeutet, dass kein Betreiber eines privaten WLANs für illegale Downloads oder andere zweifelhaften Aktivitäten belangt werden kann. Der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) atmet auf.

Bahn frei für Hotspots & Co

Die Zeichen stehen günstig, sodass mit einer finalen Änderung der Gesetzeslage schon im Herbst gerechnet wird. Dann hätten Gastronomie- und Hotelbetriebe die Möglichkeit, ihr Service-Angebot mit attraktiven Internetleistungen zu ergänzen. Damit würde Deutschland endlich im weltweiten Vergleich aufholen können.

Quelle: www.stern.de

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