Neues Meldegesetz braucht weiterhin Papier-Meldescheine

Zum 1. Januar 2015 tritt das erstmals bundeseinheitliche Meldegesetz in Kraft. Doch die papierlose Abwicklung des Meldewesens im deutschen Gastgewerbe wird es nicht geben. Weiterhin müssen Papierausdrucke der Meldezettel angefertigt und aufbewahrt werden. Von einem vollelektronischen System kann keine Rede sein.

Nach Zustimmung des Bundesrats kann das neue, bundeseinheitliche Meldegesetz nun zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die bisherigen Landesmeldegesetze und das Melderechtsrahmengesetz sind dann Geschichte, denn die Zuständigkeit im Meldewesen liegt nun allein beim Bund. Auch die Meldepflicht im Beherbergungsgewerbe wird dann vom neuen Bundesgesetz geregelt.

Doch den als vollelektronisch angepriesenen Meldeschein wird es nicht geben, das neue System bewegt nicht weniger Papier als das alte. Die neue Lösung bleibe auf halber Strecke stehen, kritisieren die IT-Experten vom Softwarehersteller Wilken, die feststellen, dass die Erleichterung für die Rezeptionen und den Gast nur minimal ist. Dort ist man der Meinung, die heutigen IT-Möglichkeiten würden nicht ausgenutzt. Ohne viel Aufwand könnten Schnittstellen installiert werden, die es erlauben, die Daten vom Beherbergungsbetrieb direkt zur Meldebehörde zu senden.

Die Meldescheine des neuen Systems können lediglich mit den Daten des Gasts elektronisch vorausgefüllt werden. Die Unterschrift aber muss der Gast auf dem ausgedruckten Schein weiterhin handschriftlich leisten. Digitale Erfassungsgeräte wie bei Paketdiensten üblich, wären leicht zu integrieren gewesen, selbst die Finanzämter brauchen heutzutage keine handschriftliche Unterzeichnung mehr. Wie das Zusammenspiel funktionieren kann, belegen die problemlos laufenden Branchenlösungen zu Meldewesen und Kurtaxenabrechnung des Softwareherstellers.

In der jetzigen Konfiguration wird das neue Meldewesen die deutsche Hotellerie 97 Millionen Euro kosten, die mit einem wirklichen integrierten Komplettpaket inklusive elektronischer Unterschriftserfassung, nach Ansicht von Experten, großteils einzusparen wären.

So wie das System ab Januar 2015 geplant ist, kann es bestenfalls computergestützt genannt werden. Die Meldebelege werden ausgedruckt, vom Gast unterschrieben und dann doppelt sowohl vom Hotelier als auch bei der Meldebehörde archiviert. Bei der Behörde sollen sie zusätzlich digitalisiert werden. Der Hotelier hat die Meldezettel dann nach genau einem Jahr zu vernichten. Teilweise ist das neue Hotel-Meldeverfahren sogar ein technologischer Rückschritt, denn im bisherigen bayerischen Meldegesetz war der vollelektronische Hotel-Meldeschein bereits eingeführt.

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