Der Hygiene-Smiley – Pranger oder gute Sache?

Hygienemanagement und Qualitätssicherung sind Kriterien, die bei der Zertifizierung von Unternehmen und Einrichtungen unerlässlich sind und in der Außenwirkung positiv wahr genommen werden. Hat der Hygiene Smiley für Restaurants einen ähnlichen Effekt oder ist er Humbug?

Professionelle Hygiene-Checks in Restaurants, die zwei Mal im Jahr ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden, sollen die Voraussetzung sein, dass bei entsprechendem Ergebnis der Hygiene-Smiley verliehen wird. Spitzenköche wie Sarah Wiener, Tim Raue oder Johann Lafer machen sich in einer groß angelegten Kampagne dafür stark, dass Resultate von Hygienekontrollen in Gastro-Betrieben für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Interessenverbände und Juristen sind nicht davon erbaut.

Smiley-Vorbild Dänemark
Vorbild für den Hygiene-Smiley ist Dänemark, wo die Verleihung dieses Zertifikats seit der Einführung für deutlich weniger Beanstandungen der Verbraucher geführt hatte. In Deutschland ging die Initiative für den Hygiene-Smiley von der Verbraucherorganisation Foodwatch aus und findet bei renommierten Köchen große Zustimmung. Jetzt ist die Diskussion wieder neu aufgeflammt. Bei Unternehmerverbänden und Politik stößt die Idee auf wenig Gegenliebe. Es wird befürchtet, dass Lokale, die den Smiley nicht erhalten, öffentlich an den Pranger gestellt werden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hatte sich bereits 2010 gegen die Einführung einer Veröffentlichung der Hygiene-Kontrollen ausgesprochen, nachdem sich die Verbraucherminister-Konferenz in Potsdam auf eine Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen geeinigt hatte und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg brachte.

DEHOGA kritisiert: Momentaufnahme und Wettbewerbsverzerrung
Die Ablehnung des Hygiene-Smileys seitens des DEHOGA gründet sich in erster Linie darauf, dass es sich nach Ansicht des Verbandes bei den Kontrollergebnissen lediglich um Momentaufnahmen handelt und ein positives Ergebnis für die Verbraucher keine Sicherheit bedeutet. Da es nicht genügend Kontrolleure gebe, gleiche die Smiley-Verleihung eher einem Glücksspiel als dem Abbild einer realen Situation. Der DEHOGA befürchtet, dass durch einen grinsenden oder weinenden Smiley eine Emotionalisierung befördert wird und zudem eine Wettbewerbsverzerrung entsteht. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des DEHOGA: „Gastronomen dürfen nicht leichtfertig an den öffentlichen Pranger gestellt werden, durch den ihre berufliche Existenz und die Existenz von Arbeitsplätzen gefährdet werden.“

Gerichte kippten Verbraucherinformationsgesetz
Das Verbraucherinformationsgesetz, in dem die Veröffentlichung der Hygienekontrollen vorgesehen war, wurde schon kurz nach der Einführung im Jahr 2012 durch die Gerichte wieder gekippt. Zwar spricht sich die Mehrheit der Verbraucher für Transparenz bei den Hygienekontrollen aus und erhält jetzt auch Unterstützung durch prominente Köche, aber ob es den Hygiene-Smiley geben wird, ist eher ungewiss. Gegner bezeichnen ihn als „Hygiene-Pranger“, allen voran der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband.

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